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Flachlager

Unser Flachlager Angebot

Für das schnelle Einlagern großer Erntemengen bietet sich die Hallenflachlagerung an:

Die Beschickung ist unkompliziert, und nach der Auslagerung kann der frei werdende Raum wieder flexibel für andere Zwecke genutzt werden. Grundsätzlich sind Flachlager immer dann interessant, wenn Sie Ihre Ernte überwiegend trocken oder mit maximal 18 Prozent Kornfeuchte einbringen können. In diesem Fall reicht es aus, durch Belüftung bzw. Belüftungstrocknung zu konservieren – das Getreide verbleibt im Lager, ohne nochmals bewegt werden zu müssen. Um lagerstabiles Getreide mit einer Kornfeuchte von 14 bis 15 Prozent und einer Stapeltemperatur von 8 bis 10 Grad Celsius zu erhalten, sollten Sie Schütthöhen von 4 m bis 4,5 m nicht überschreiten und gezielt belüften. Hierfür ist neben Fachwissen auch die entsprechende Messtechnik nötig:

• ein Stechthermometer zur Messung der Temperatur im Getreidestapel,

• ein Stechhygrometer zur Messung der relativen Luftfeuchte innerhalb des Getreidestapels sowie

• ein Thermohygrometer zur Messung der relativen Feuchte der Außenluft und Temperatur.

Im Flachlager sollten Sie nur vorgereinigtes beziehungsweise gereinigtes Getreide – schichtweise verteilt – einlagern. So vermeiden Sie Verunreinigungsnester im Stapel; gleichzeitig wird die Luftführung im Getreidestapel verbessert. Beim Bau des Lagers muss sichergestellt werden, dass Schadnager, aber auch andere Tiere wie Vögel und Katzen nicht hineingelangen können. Dies erreichen Sie durch dicht schließende Tore, Türen und Dach-Wand-Übergänge sowie nagersichere Baumaterialien.

Ebenso wichtig ist es, das Lager als „Dunkelhalle“ einzurichten:

Gelangt kein Tageslicht ins Halleninnere, bleiben Vögel in der Regel fern, denn sie fliegen nicht gerne in dunkle Räume. Durch die Auswahl geeigneter Materialien für die Lagerwandungen und -böden sorgen Sie ebenfalls für eine optimale Lagerhygiene. So sind Wände aus Trapez- blech oder Beton leicht zu reinigen und damit aus hygienischer Sicht empfehlenswert.

Zur Belüftung beziehungsweise Trocknung des eingelagerten Getreides werden im Flachlager oftmals halbrunde Wellblechkanäle, Trapezblechkanäle oder auch einfache Drainschläuche verlegt – letztere sind allerdings nur zur Belüftung geeignet. Je nachdem, wie hoch die Belüftungs- oder Trocknungsintensität ist, müssen die Abstände der Kanäle entsprechend angepasst werden. Wer hier auf der sicheren Seite sein möchte, muss einen verhältnismäßig geringen Abstand von Kanal zu Kanal wählen (etwa ein Meter). Ein Nachteil ist, dass hierdurch die Entnahme mit Frontlader, Radlader oder anderen Geräten deutlich erschwert wird, denn die einzelnen Segmente müssen beim Auslagern nach und nach aus dem Getreide „ausgegraben“ und entfernt werden. Auch bei äußerster Umsicht lässt sich dabei eine Beschädigung der Kanäle nicht immer vermeiden. Was aber in der Praxis oftmals noch schwerer wiegt:

Die Getreideentnahme wird durch das Entfernen der Kanäle unterbrochen, wodurch die Entnahmeleistung entsprechend sinkt. Dieser Nachteil kann durch den Einsatz von mobilen Teleskopkanälen vermindert werden. Hierbei wird der einzelne Belüftungskanal jeweils vor der Einlagerung des Getreides in Position gebracht und dann auf die erforderliche Kanallänge ausgezogen. Durch die Konstruktion der Kanäle besteht bei der Beschickung des Lagers nicht die Gefahr, dass sie seitlich verschoben werden. Allerdings kann auch hier ein wachsames Auge gerade in der Anfangsphase nicht schaden. Ein weiterer Vorteil der Teleskopkanäle ist, dass – anders als bei lose verlegten einzelnen Belüftungssegmenten – Erntegut nicht versehentlich ins Innere des Belüftungskanals rieseln und diesen verschließen kann. Vor der Auslagerung wird das Teleskoprohr über einen Seilzug wieder zusammengefahren; wegen der Belastung durch aufliegendes Getreide ist dies nicht per Hand möglich – im Test war hierfür immerhin eine Zugkraft von bis zu 23 kN erforderlich. Anschließend kann das Rohr komplett aus dem Lager entfernt werden. Da eine Beschädigung des Teleskoprohrs durch die Entnahmegeräte bei diesem Verfahren ausgeschlossen ist, müssen Behinderungen oder zeitliche Verzögerungen nicht einkalkuliert werden.